Rechtsberatung

Rechtliche Betreuung

Wenn Du Schwierigkeiten hast, Deine rechtlichen Angelegenheiten gut zu regeln, hast Du vielleicht Anspruch auf die Unterstützung einer rechtlichen Betreuerin oder eines rechtlichen Betreuers. Die für Dich zuständige Betreuungsbehörde kann Dir dazu Auskunft geben.


Im Kreis Schleswig-Flensburg erreichst Du die Betreuungsbehörde unter der

Telefonnummer 04621 48122-832.

Bei der Stadt Flensburg schreibst Du eine

Mail an betreuungsbehoerde@flensburg.de

oder Du lässt Dich von der Zentrale durchstellen: Tel. 0461 85-0.


Rechtsberatung

Der Anwaltschaft in Deutschland ist die Beratung und Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten übertragen, § 3 Abs 1 BRAO. Dabei wächst die Bedeutung der außergerichtlichen Streitbeilegung. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kürzere Verfahrensdauer, geringere Kosten und Lösungen, die die Konfliktparteien selbst herbeiführen. Der Anstrengung einer neutralen, sachkundigen Konflikt-Moderation kann sich lohnen.


Meine Rechtsberatung beschränkt sich auf das Rechtsgebiet des Familienrechtes und der außergerichtlichen Streitbeilegung. Grundsätzlich führe ich keine gerichtlichen Auseinandersetzungen. Einvernehmliche Scheidungsverfahren sind davon ausgenommen.


Bitte beachten: Kinderrechte

Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind gem. § 9 Abs. 1, Nr. 3 FamFG verfahrensfähig. Sie können in Verfahren, die sie betreffen, selbst einen Anwalt mit der Vertretung ihrer Rechte beauftragen. Ihnen steht dementsprechend auch Verfahrenskostenhilfe zu (vgl. dazu. OLG Stuttgart, 11 WF 271/13, Beschluss vom 17. Januar 2014).


Bitte beachten: 


Als Rechtsanwältin kann ich nicht steuerrechtlich beraten. 

Da viele familienrechtliche Vereinbarungen und Entscheidungen steuerrechtlich relevant sind, ist eine gesonderte steuerrechtliche Beratung wichtig!


Grundsätzlich gilt: Mit dem Kalenderjahr, in dem Ihr Euch trennt, enden die Steuervergünstigungen für Eheleute. Mit Ablauf des Jahres solltest Du deshalb für das nächste Jahr den Wechsel Deiner Steuerklasse beantragen. 

Es gilt: Steuerklasse 1 für Ledige     Steuerklasse 2 für Alleinerziehende     Steuerklasse 3 für Verheiratete in Kombination mit Steuerklasse 5     Steuerklasse 4 für Eheleute, die beide Klasse 4 wählen     Steuerklasse 6 für Berufstätige mit mehreren Arbeitsverhältnissen.


Um Steuernachteile zu vermeiden, solltest Du dem Finanzamt mitteilen, wenn Du dauerhaft getrennt lebst (und auch, wenn Ihr die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmt). Eine Trennung ohne Scheidung hat zwar zunächst keinen Einfluss auf die Steuerklassen, aber: Wenn der besser verdienende Ehegatte die gemeinsame Veranlagung weiter durchsetzt, müssen die entstehende Nachteil der anderen Seite finanziell ausgeglichen werden. Dieser Anspruch ist gerichtlich durchsetzbar. Bitte sprich darüber mit Deinem Steuerberater/Deiner Steuerberaterin.


Wer im Kalenderjahr nach der Trennung noch die günstige Steuerklasse hat, zahlt daneben zu wenig Lohnsteuer, was voraussichtlich zu einer Nachzahlung führen wird. Deshalb: Ändere bitte auch bei einer Trennung ohne Scheidung die Steuerklasse für das auf die Trennung folgende Kalenderjahr.


Hilfreiche Downloads:


Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht / Stand Januar 2024  hier

Düsseldorfer Tabelle / Stand Januar 2024 hier

Muster für eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung  hier

Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hier

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